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BGH: Klingeltonverkäufern reicht eine GEMA-Lizenz
18.12.2008, BGH: Klingeltonverkäufern reicht eine GEMA-Lizenz
Wer Musik als Klingelton für Mobiltelefone anbieten will, benötigt dafür im Normalfall nur eine Lizenz der GEMA und muss die Rechteinhaber nicht zusätzlich um Erlaubnis bitten. Das entschied der Bundesgerichtshof. (Urheberrecht)
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