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VG Köln: Telekom muss IP-Adressen rausrücken


18.12.2008, VG Köln: Telekom muss IP-Adressen rausrücken

Die Telekom muss Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskunft darüber erteilen, welchem Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. (Vorratsdatenspeicherung, Telekom)

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