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.eu - Landrush II startet am 7. Juni!


04.05.2006, .eu - Landrush II startet am 7. Juni!

EURid, Verwalter der neuen Europa-Domain .eu (dotEU), hat den
Starttermin für die zweite Landrush Period bekannt gegeben: ab
dem 7. Juni 2006 wird zunächst ein erstes Paket von in der Sun-
rise Period angemeldeter, jedoch nicht zugeteilter .eu-Domains
zur erneuten Registrierung durch die Allgemeinheit freigeben.

Am 7. Juni 2006 um Punkt 11.00 Uhr eröffnet sich auch der brei-
ten Öffentlichkeit die Chance, nicht zugeteilte .eu-Domains aus
der Sunrise Period zu registrieren. Betroffen sind also all je-
ne Domains, für die zunächst frühere Rechte reklamiert worden
sind, bei denen es der Anmelder jedoch beispielsweise versäumt
hat, sein behauptetes Recht anhand geeigneter Dokumente nachzu-
weisen oder seine Unterlagen rechtzeitig bei PwC einzureichen.
Eine vollständige Liste mit den neu anzumeldenden Domains wird
EURid zwei Wochen vorher, am 24. Mai 2006, auf seiner Website
veröffentlichen. Somit erhalten alle Interessenten eine faire
Chance, diese Domains zu ergattern. Zwar wurde EURid bereits
dafür kritisiert, Cybersquattern so Vorteile zu verschaffen, da
der Kreis der betroffenen Domains vorab bekannt und daher erheb-
lich eingeschränkt sei, so dass eine gezielte Vorauswahl getrof-
fen werden kann, um eine der Domains zu erhalten. Doch nach Ein-
schätzung von EURid könne jedermann, der an einer ganz bestimm-
ten Domain interessiert ist, den aktuellen Stand ohnehin jeder-
zeit über die WHOIS-Datenbank erfahren. Registrare wie etwa die
Starnberger united-domains AG werden ihren Kunden rechtzeitig
vor dem Termin die Möglichkeit bieten, diese .eu-Domains vorzu-
merken.

Bei dieser Aktion darf man freilich nicht übersehen, dass die
Anmeldungen oft nur an Formalien scheiterten und nicht, weil
das Recht des ursprünglichen Anmelders nicht besteht. Wer also
seinerseits kein besonderes Recht aufzuweisen hat, eine der in
der Landrush II freiwerdenden Domains zu registrieren, sollte
sich des Risikos, hinterher abgemahnt zu werden, bewusst sein.

Für die Praxis noch bedeutender ist, dass inzwischen eine Über-
tragung von .eu-Domains sowie eine Änderung der WHOIS-Informa-
tionen möglich geworden ist. EURid hat mit einiger Verzögerung
die notwendigen technischen Änderungen im EPP-Protokoll imple-
mentiert, so dass .eu-Domains damit voll funktionsfähige und
übertragbare Handelsware geworden sind. Mit jeder Übertragung
werden allerdings erneut Gebühren fällig, da ein neuer Regis-
trierungszeitraum beginnt. Eingeleitet wird der Transfer wie
gewohnt über den neuen (aufnehmenden) Registrar.

Zum Schluss noch ein Geheimtipp: die EU-Kommission hat im Vor-
feld der Registrierung eine größere Anzahl von .eu-Domains für
sich reserviert und damit der Registrierung entzogen. Darunter
befinden sich neben geographischen Begriffen wie "netherlands"
oder "niedersachsen" auch zahlreiche als problematisch erachte-
te Begriffe wie China, deutscher-osten, drama, lebensraum oder
stefania (!). Wer als Privatperson oder Organisation gegenüber
der Kommission dartun kann, dass er ein begründetes Interesse
an einer dieser Domains hat, kann sich an EURid wenden und sei-
nen Registrierungswunsch melden. Im Einzelfall besteht dann die
Chance, doch noch eine dieser eigentlich gesperrten Domains zu
erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.

(Quelle: www.domain-recht.de)

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