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Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung
06.11.2008, Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung weiter eingeschränkt. Karlsruhe hat damit seine einstweilige Anordnung vom März 2008 erweitert und erlaubt bis zu einer endgültigen Entscheidung die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch in sehr wichtigen Fällen. (Vorratsdatenspeicherung)
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