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.eu (dotEU) - erstes ADR-Urteil gefällt


27.04.2006, .eu (dotEU) - erstes ADR-Urteil gefällt

Knapp drei Wochen nach dem Start der Live-Registrierung ist
die Nachfrage nach der neuen Europa-Domain .eu ungebrochen:
dank eines durchschnittlichen Zuwachses von über 10.000 Do-
mains täglich steht .eu inzwischen bei knapp 1,7 Millionen
registrierten Adressen. Im Streit um pst.eu liegt inzwischen
auch das erste Urteil in einem Streitschlichtungsverfahren
vor.

Den grössten Hunger auf .eu-Domains hat nach wie vor Deutsch-
land, auf das über 530.000 Registrierungen entfallen. Auf dem
zweiten Platz liegt Großbritannien mit etwa 320.000 vor den
Niederlanden mit 200.000 Domains. Insider wird diese Vertei-
lung wenig überraschen, entspricht sie doch den bereits bei
den nationalen ccTLDs bekannten Kräfteverhältnissen. Die
wenigsten .eu-Domains stammen übrigens aus Französisch-Gui-
nea, Guadeloupe und Martinique, die als französisches Über-
seedepartement ebenfalls zur EU und damit zum Kreis der Re-
gistrierungsberechtigten zählen. Der etwas überraschende Do-
main-Boom in Zypern scheint dagegen zum Stillstand gekommen
zu sein; nachdem unmittelbar nach Registrierungsbeginn über
70.000 .eu-Domains auf Einwohner der geteilten Mittelmeer-
insel entfielen, stagniert die Zahl schon seit geraumer Zeit
bei unter 75.000.

Während unterdessen noch zahlreiche Domains aus der Sunrise
Period auf ihre Validierung durch PricewaterhouseCoopers war-
ten, hat der Tschechische Schiedsgerichtshof sein erstes Ur-
teil gefällt. Im Streit um den Domain-Namen pst.eu, die ei-
ner PST Business Solutions B.V. zugeteilt wurde, entschied
das Gericht zu Ungunsten der Holländerin Leonie Vestering.
Im Wettrennen um die begehrte Domain hatte sie nach dem Be-
ginn der Sunrise Period um wenige Minuten gegenüber dem Un-
ternehmen das Nachsehen gehabt und sich als zweite in der
Warteschlange eingereiht. Nachdem PST B.V. auch die Vali-
dierung erfolgreich überstanden hatte, wandte sich Veste-
ring gegen diese Entscheidung von EURid mit der Begründung,
an der Bezeichnung PST die älteren Markenrechte inne zu ha-
ben. Das erstplatzierte Unternehmen habe seine Marke im be-
schleunigten Verfahren angemeldet; hiergegen habe man be-
reits Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht vermochte gleich-
wohl keinen Verstoß gegen die EU-Regularien festzustellen,
und wies den Antrag ab. Die Entscheidung ist veröffentlicht
und lesenswert, auch wenn sie für Juristen sicherlich eine
(in Englisch verfasste) ungewohnt knappe Begründung enthält.

Insgesamt sind derzeit etwa 100 Verfahren vor dem Schiedsge-
richt anhängig, angesichts der Vorteile dieses Verfahrens
eine verschwindend geringe Anzahl. Das Verfahren kann von
jedem gegen eine Entscheidung von EURid, die gegen Bestim-
mungen der EU-Verordnungen verstösst, sowie gegen spekula-
tive oder missbräuchliche Domain-Registrierungen eingelei-
tet werden. Seine wahren Stärken kann es ausspielen, wenn
Domain-Inhaber und der in seinen Rechten Verletzte in je-
weils verschiedenen EU-Ländern und damit unterschiedlichen
Rechtsordnungen ihren Sitz haben, da sich so etwa langwie-
rige Übersetzungen von Schriftsätzen vermeiden lassen.

Zum Schluss noch eine brandaktuelle Mitteilung: seit Diens-
tag ist der Transfer und damit der Handel von .eu-Domains
uneingeschränkt möglich. EURid hat die notwendigen tech-
nischen Änderungen im Protokoll implementiert, so dass .eu-
Domains damit voll funktionsfähige und übertragbare Handels-
ware geworden sind.

(Quelle: www.domain-recht.de)

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