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"Intranet-Paragraph" im Urheberrecht wird verlängert


15.10.2008, "Intranet-Paragraph" im Urheberrecht wird verlängert

Der umstrittene "Intranet-Paragraph" 52a des Urheberrechtsgesetzes wird um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht in geringem Umfang im Intranet bereitstellen. (Urheberrecht)

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