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.eu - Live-Registrierung startet am 7. April


06.04.2006, .eu - Live-Registrierung startet am 7. April

Einmal werden wir noch wach, dann hat alles Warten ein Ende: am
morgigen Freitag, dem 7. April 2006 um Punkt 11.00 Uhr Sommer-
zeit startet die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU)
die allgemeine Registrierung. Damit hat jeder Bürger, jedes Un-
ternehmen und jede Organisation mit Sitz in einem der 25 EU-Mit-
gliedsländer die Möglichkeit, Domains direkt unterhalb von .eu
in unbegrenzter Anzahl zu registrieren.

Nach rund zehnjähriger Vorbereitung und einer viermonatigen Ein-
führungsphase feiert dotEU am 7. April 2006 erstmals ihre offi-
zielle Premiere für die Öffentlichkeit. Das Interesse ist unge-
brochen gross: allein in der zweigeteilten Sunrise Period gin-
gen fast 340.000 Anträge auf Zuteilung einer .eu-Domain bei der
zentralen Brüsseler Verwaltungsstelle EURid ein, davon mehr als
100.000 aus dem deutschsprachigen Raum. Mit dem Ende der Sunrise
Period und dem Wegfall der Beschränkungen rechnen Experten mit
einem nie dagewesenen Ansturm auf die neuen Adressen. "Niemand
weiss genau, wie viele Registrierungen zu erwarten sind, aber
das Interesse war bis jetzt beachtlich. Ich denke daher, dass
wir ab Freitag einige hunderttausend neue Inhaber von brandneu-
en .eu-Domains sehen werden", meint Marc Van Wesemael, Managing
Director von EURid.

Etwas länger werden wohl die Teilnehmer der Sunrise Period noch
warten müssen, bevor sie ihre Domains nutzen können. Wie EURid
vergangene Woche bekannt gab, wird ein geprüfter und akzeptier-
ter Antrag nun erst nach 45 Tagen anstatt wie bisher nach 40 Ta-
gen aktiviert. Dadurch will EURid sicherstellen, dass innerhalb
der 40-Tageperiode nach der Entscheidung wirklich kein ADR-Ver-
fahren gegen die Entscheidung von EURid eingeleitet wurde. Dies
gilt allerdings nur für Domains, die nach dem 30. März 2006 ge-
prüft werden.

Erstmals hat sich EURid auch öffentlich zu den Vorwürfen geäus-
sert, aufgrund von erschlichenen Markeneinträgen sei ein Gross-
teil der besonders attraktiven generischen .eu-Domains bereits
in den Händen von Spekulanten gelandet. Zunächst weist EURid da-
rauf hin, dass generische Begriffe als Marke angemeldet und ein-
getragen werden können, wie etwa Bild, Der Spiegel oder Apple
beweisen. Darüber hinaus halte man sich strikt an die Vorgaben
der EU-Verordnungen; ob eine Marke zu Recht eingetragen wurde
oder nicht, muss EURid bzw. der Validation Agent PwC nicht prü-
fen. Auch mit einer Stichtagsregelung habe man sich befasst,
diese Idee jedoch verworfen. Zum einen findet sich in den Public
Policy Rules keine rechtliche Stütze, zum anderen würde ein sol-
ches Fixdatum etwaige neue Unternehmen trotz eines Markenrechts
benachteiligen. Letztlich bleibt jedem, der mit der Zuteilung ei-
ner .eu-Domain nicht einverstanden ist, noch das Streitschlich-
tungsverfahren. Ob diese Antwort befriedigt, kann dahinstehen;
absolute Gerechtigkeit wird es schon wegen des Prioritätsprin-
zips "first come, first served" nicht geben können.

(Quelle: www.domain-recht.de)

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