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Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben


06.09.2008, Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben

Zum 1. September 2008 ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Nun haben Gerichte erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten erlassen. (Urheberrecht)

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