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Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben
06.09.2008, Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben
Zum 1. September 2008 ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Nun haben Gerichte erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten erlassen. (Urheberrecht)
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