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Verfassungsbeschwerde gegen...


03.04.2006, Verfassungsbeschwerde gegen...

...Rundfunkgebühren für Internet-PC eingereicht

"Unverzichtbare Gebrauchsgeräte werden zu gebührenpflichtigen Empfängern"

Es gibt eine Verfassungsbeschwerde in Rundfunkfragen. Die in Frankfurt ansässige "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" klagt gegen die von den Bundesländern zum 1. Januar 2007 beschlossene Verpflichtung, für PCs mit Online-Anbindung, die Rundfunk empfangen können, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Die Beschwerde wurde gestern eingereicht und richtet sich formal gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt. Beschwerdeführer sind drei Personen, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, die den 76 Seiten umfassenden Schriftsatz der Beschwerde formuliert hat, erkennt in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC einen "Paradigmenwechsel", wie sie der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (Samstagsausgabe) sagte: "Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten."

Bislang konnte jeder, so Petra Marwitz, durch die Bereithaltung eines Fernsehers oder eines Radios, also eines Gerätes, das einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Im Fall der Computer aber sei es umgekehrt so, dass die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgeräte machen.

Diese neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen seien aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter, Studenten oder Internet-Powerseller. Auf sie alle kommt zum 1. Januar 2007 die monatliche Gebühr von 17,03 Euro für ihre Internet-PCs zu, auch wenn oder obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen.

Und schließlich werde die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für multimediafähige Mobiltelefone zum 1. Januar 2007 zur Kasse bitten. Die Verfassungsbeschwerde wird, wie die Anwältin mitteilte, finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Am 18. März hat sich in Frankfurt die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gebildet, um die Interessen der Betroffenen zu vertreten. (as)

(Quelle: www.de.internet.com)

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