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Gravenreuth unterliegt der taz
21.08.2008, Gravenreuth unterliegt der taz
Der vor allem durch seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat im Streit mit der Zeitung taz die Berufung verloren und muss Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.
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