Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

.mobi - Zeitplan für Einführung steht


16.03.2006, .mobi - Zeitplan für Einführung steht

Der Einführungszeitplan für die Mobilfunk-Domain .mobi steht:
wie Verwalter mTLD Ltd. im irischen Dublin bekannt gab, star-
tet die Registrierung bereits am 22. Mai 2006. Mit den so ge-
nannten "Switch On!"-Guidelines steht nun auch erstmals ein
Handbuch für Entwickler zur Verfügung, um Webauftritte unter-
halb von .mobi an die speziellen Voraussetzungen anpassen zu
können.

Wie bei der Einführung neuer Domain-Endungen üblich, werden
auch bei .mobi zunächst Inhaber von Markenrechten bevorzugt
Domains registrieren können. Eine doppelt bevorzugte Behand-
lung geniessen Unternehmen aus der Mobilfunkindustrie; sie
können ihre Marken innerhalb einer einwöchigen, "Limited
Industry Sunrise" genannten Phase, noch vor anderen Rechte-
inhabern als Domain anmelden. Diese Phase beginnt am Montag,
den 22. Mai 2006 und dauert bis zum 29. Mai 2006. Zwei Wo-
chen später, am 12. Juni 2006 beginnt dann die normale Sun-
rise Period; sie dauert insgesamt 70 Tage und endet am 21.
August 2006. Ebenfalls bereits fest steht, dass die breite
Allgemeinheit zunächst in der Landrush-Period ab 14. August
2006 .mobi-Domains anmelden kann, bevor dann die allgemeine
Registrierung schließlich am 28. August 2006 startet.

Die Anmeldung erfolgt dabei direkt unterhalb von .mobi als
klassische Second Level Domain über die akkreditierten Re-
gistrare; eine Liste mit Anbietern wird in Kürze veröffent-
licht. Registrierungsberechtigt sind neben Anbietern von mo-
bilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrich-
ten oder Restaurantführer für Handys) auch die Endverbrau-
cher. Für Streitfälle in der Sunrise Period sind vom 28. Au-
gust bis 15. Dezember 2006 eigene Schlichtungsverfahren bei
der Genfer WIPO geplant; Kenner der Szene wird der hierfür
gewählte Begriff "Sunrise Registration Challenge Period" an
die Einführung von .info erinnern.

Mit Veröffentlichung der "Switch On!"-Leitlinien macht .mo-
bi darüber hinaus Ernst mit der Ankündigung, dass die unter
.mobi abrufbaren Inhalte bestimmten Kriterien entsprechen
müssen, um sicherzustellen, dass ihre Darstellung auf Mobil-
geräten in optimaler Weise erfolgt. Es enthält verbindliche
Vorgaben und dringend empfohlene, beispielhafte Verfahrens-
weisen für Inhalteentwickler und Webseiteninhaber mit Mobil-
funkunterstützung. Hierzu zählen zum Beispiel das Verbot
von Frames, Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um
Angebote zu nationalisieren, kurze URLs, Verbot von Pop-Ups
oder keine automatischen Weiterleitungen. Inhaltlich soll
sich der Anbieter nur auf die notwendigen Informationen be-
schränken, Scrolling nur in eine Richtung erlauben sowie die
Seitendarstellung begrenzen. Wie allerdings die Einhaltung
dieser Vorgaben überprüft und regelmäßig kontrolliert werden
soll, bleibt offen.

(Quelle: www.domain-recht.de)

Channel: WWW