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BGH: Verbot von Kopierschutzknackern gilt auch für Private
17.07.2008, BGH: Verbot von Kopierschutzknackern gilt auch für Private
Privatpersonen, die Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, können von der Musikindustrie kostenpflichtig abgemahnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof unter Verweis auf ยง 95a Abs. 3 UrhG. (Urheberrecht, DRM)
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