Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

Deutsche Suchmaschinen zeigen indizierte Internetadressen nicht mehr an


24.02.2006, Deutsche Suchmaschinen zeigen indizierte Internetadressen nicht mehr an

Google, Yahoo und MSN kooperieren mit der Bundesprüfstelle

Die großen deutschen Suchmaschinenbetreiber führen in ihren Ergebnislisten zukünftig keine Links mehr zu Internetangeboten auf, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Damit erfüllen die, unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zusammengeschlossenen Anbieter, einen Teil ihrer Selbstverpflichtung, die sie sich im Februar letzten Jahres freiwillig auferlegt haben, hieß es heute in Berlin. Zu den Gründungsmitgliedern der Selbstkontrolle gehören AOL Deutschland, Google Deutschland, Lycos Europe, MSN Deutschland, T-info, T-Online und Yahoo Deutschland.

"Nicht eine einzelne Suchmaschine entscheidet, ob ein Inhalt jugendgefährdend sein könnte und eine URL nicht in Suchergebnislisten angezeigt werden darf, sondern diese Entscheidung wird durch eine legitimierte Instanz in einem transparenten Verfahren getroffen. Alle großen Suchmaschinenanbieter setzen die Nichtanzeige einheitlich und zeitnah um", erklärt Thomas Dominikowski, Product Director für den Bereich Suche bei Lycos Europe.

Das für die Kooperation mit der Selbstkontrolle Suchmaschinen entwickelte so genannte BPjM-Modul enthält zur automatisierten Verarbeitung aufbereitete Datensätze. Es wird von der Prüfstelle verschlüsselt an die der FSM angeschlossenen Suchmaschinenanbieter übermittelt. Diese nutzen die Daten, um die indizierten Internetangebote aus ihren Ergebnislisten auszublenden.

Die Chefin der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, merkt zu der Jugendschutzmaßnahme an: "Dabei handelt es sich um Angebote, die außerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe nicht verbreitet werden dürfen - z.B. einfache Pornographie - sowie um solche Angebote, deren Verbreitung selbst innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe absolut unzulässig ist, wie etwa Kriegsverherrlichung, Verstöße gegen die Menschenwürde und Darstellung von minderjährigen Jungen und Mädchen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung. (as)

(Quelle: www.de.internet.com)

Channel: WWW