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.eu - Sunrise Period mit Licht und Schatten
23.02.2006, .eu - Sunrise Period mit Licht und Schatten
Viel Sonne, zuviel Schatten - rund drei Wochen nach dem Start
von Phase II der Sunrise Period für die neue europäische Top
Level Domain .eu (dotEU) fällt das erste Zwischenfazit überwie-
gend positiv aus. Als Quelle vieler Fehler erweist sich jedoch
nach wie vor das Validierungsverfahren.
Mit bisher etwa 290.000 Anmeldungen für 210.000 Domains stösst
das Sunrise-Verfahren bisher auf großen Zuspruch und beweist
seine Notwendigkeit. Für etwa 140.000 Anmeldungen gingen bis-
her beim Validation Agent PWC in Brüssel die Nachweisdokumen-
te ein und werden dort derzeit geprüft. Vor einem massenhaf-
ten Missbrauch warnt nun allerdings die Freiburger nicit IT-
Solutions GmbH. Mit angeblichen Horrorzahlen wie "9 Registran-
ten haben 75% aller 100 Top-Domains" und "98% Markenfakes" hat
nicit unter eudomaindesaster.org eine Protest-Plattform online
gestellt und ruft zur Unterschriftenaktion auf. Erbost zeigt
man sich insbesondere über die Vielzahl an generischen Domain-
Namen wie tickets.eu, hotels.eu oder casino.eu, die sämtlich
bereits in Phase I vergeben wurden, obwohl ihre Eintragung als
Marke in der Regel nur schwer möglich ist. Unterstützung lie-
ferten Markenschnellanmeldungen in den Beneluxländern, wo Be-
griffe wie "boo K" oder "Hote&L" teils binnen weniger Tage an-
gemeldet und eingetragen werden konnten. Hier wurden Lücken
der Sunrise Rules, nach denen Leer- und Sonderzeichen ersetzt
oder gestrichen werden können, offenbar gezielt ausgenutzt.
Alternativ macht sich die Protestaktion dafür stark, dass nur
Inhaber älterer Rechte, deren Rechte vor der Veröffentlichung
des .eu-Regelwerkes bereits bestanden haben, Domains anmelden
können; im übrigen sollten häufig nachgefragte generische Be-
griffe verlost oder versteigert werden. Letztlich bleiben je-
doch auch hier praktische Probleme, da sich häufig nachgefrag-
te generische Begriffe nicht abschließend benennen lassen. Zu-
zugeben ist, dass eine Stichtagsregelung wie bei .info vorsätz-
lichem Grabbing viel Wind aus den Segeln genommen, allerdings
aufgrund der Vielzahl von potentiellen früheren Rechten für die
Praxis eine Vielzahl neuer Probleme (und Umgehungsmöglichkeiten)
geschaffen hätte.
Offensichtlich unterschätzt werden nach wie vor die formalen
Hürden der Anmeldung. So fällt auf, dass bei insgesamt derzeit
etwa 25.000 erfolgreichen Anträgen bereits knapp 5.000 von PWC
zurückgewiesen wurden, also etwa 20 Prozent aller Anmeldungen.
Ob zusammengeheftete Unterlagen, zusätzliche Deckblätter mit
Anschreiben, fehlende Seitenzahlen, ein schlecht ausgedrucktes
Coversheet - die Fehlerquellen sind vielfältig. Besonderes Au-
genmerk sollte man deshalb Abschnitt 8, Ziffer 6 der Sunrise
Rules schenken; versteckt und oft übersehen ist auch Ziffer 3
dieser Vorschrift, wonach der Nachweis zu paraphieren ist, al-
so auf jeder Seite mit einem (handschriftlichen) Namenszeichen
versehen werden muss. Hinzu kommen die materiellen Hürden, also
der Nachweis der eigenen Rechte anhand geeigneter Dokumente wie
etwa Markenurkunden oder Handelsregisterauszügen. Soweit EURid
Auszüge aus offiziellen (!) Datenbanken zulässt, sollte diese
Möglichkeit auch genutzt werden; sie gewährleisten im Gegensatz
zur bloßen Kopie der Markenurkunde zum Beispiel bei seit langer
Zeit eingetragenen Marken, dass das Recht aktuell noch besteht.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich spezialisierten
Rates von Anwälten bedienen; oft genug verweist EURid geschei-
terte Antragsteller auf die Möglichkeit, es doch einfach mit
einer zweiten Anmeldung zu versuchen. Gerade bei den begehrten
Domains mit einer ganzen Reihe von Interessenten bleibt diese
theorethische Möglichkeit praktisch jedoch ohne Wert.
(Quelle: www.domain-recht.de)
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