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.ba - Bosniens Länderendung im Portrait


27.01.2006, .ba - Bosniens Länderendung im Portrait

Domain-Namen aus Balkan-Ländern gelten traditionell als sehr
schwierig zu registrieren. Oftmals hindern zahlreiche Verga-
bebeschränkungen eine weitgehend freie Registrierung, so dass
selbst für die eigene Bevölkerung eine Internet-Adresse mit
Landeskürzel unattraktiv ist. Eine kleine Ausnahme stellt da
.ba, die Endung von Bosnien-Herzegovina, dar.

Verwaltet von dem University Teleinformatic Centre (UTIC) in
Sarajevo, zählt .ba mit derzeit knapp über 3.000 Domains zu
den kleinen Länderendungen. Dabei ist die Registrierung ver-
gleichsweise unkompliziert: eine Anmeldung ist direkt unter-
halb von .ba als Second Level Domains möglich; daneben kann
UTIC mit sechs weiteren, offiziellen Subdomains wie .edu.ba,
.org.ba oder .gov.ba aufwarten, die jedoch speziellen Benut-
zergruppen vorbehalten sind. Ausländische Unternehmen dürften
sich daher besonders für Second Level Domains interessieren.
Grundsätzlich gilt, dass jedes ausländische Unternehmen bis
zu 20 .ba-Domains registrieren kann. Voraussetzung ist aller-
dings ein Geschäftssitz in Bosnien-Herzegovina. Es dürfte
indes nur eine Frage der Zeit sein, bis hier durch Treuhand-
modelle letztlich auch für Unternehmen ohne Sitz vor Ort ei-
ne Anmeldung möglich wird. Für volljährige natürliche Perso-
nen bleibt eine Registrierung unter .ba dagegen nur möglich,
wenn sie Staatsbürger von Bosnien-Herzegovina sind oder ih-
ren Wohnsitz im Land haben.

Im übrigen gelten die klassischen Bedingungen für die Domain-
Wahl: mindestens 3, maximal 63 Zeichen, keine Umlaute oder
IDNs, nur Zeichen des lateinischen Alphabets und neben den
Zahlen von 0-9 einzig den Bindestrich "-" als Sonderzeichen.
Interessenten können .ba-Domains direkt über die Website der
Vergabestelle registrieren. Und wer noch alte D-Mark unter
seinem Kopfkissen hortet, kann ein gutes Geschäft machen: da
in Bosnien-Herzegovina die Deutsche Mark als Zahlungsmittel
eingeführt ist, können .ba-Domains mit DM 30,00 pro Jahr und
Domains bezahlt werden; Mengenrabatte für längerfristige Re-
gistrierungsverträge sind möglich.

(Quelle: www.domain-recht.de)

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