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.eu (dotEU) - erste Domain-Namen validiert!
19.01.2006, .eu (dotEU) - erste Domain-Namen validiert!
Knapp sechs Wochen nach Beginn der Phase I der Sunrise Period
der neuen Europa-Domain .eu (dotEU) hat der Validation Agent
PwC (PricewaterhouseCoopers) die ersten .eu-Domains fertig va-
lidiert. Läuft alles wie geplant, können sie nach Ablauf der
40tägigen Sunrise Appeal Period online gehen.
Zu den ersten validierten Internetadressen unter .eu zählen
die beiden Städte-Domains muenchen.eu und vienna.eu. Wie ein
Blick in die WHOIS-Datenbank verrät, war muenchen.eu gleich
beim offiziellen Beginn am 7. Dezember 2005 dabei; bereits am
15. Dezember 2006 lagen bei PwC die Nachweisdokumente vor, so
dass die Domain inzwischen den Status "accepted" hat. Die Do-
main gilt damit als Musterbeispiel für eine ordnungsgemäße An-
meldung. Doch selbst ins solchen Fällen dauert es nunmehr noch
weitere 40 Tage, bevor sie aktiviert und im Internet erreichbar
ist; erst wenn dann kein Alternative Dispute Resolution Verfah-
ren (kurz ADR) eingeleitet wurde, kann die Domain genutzt wer-
den. Insbesondere Markeninhaber sollten also genau verfolgen,
ob und an wen "ihre" Domain vergeben ist und ob eine Überprü-
fung angezeigt wäre. Zuständig hierfür ist das Schiedsgericht
der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik in
Prag, das auf der Website adreu.eurid.eu inzwischen umfangrei-
che Informationen zum Schlichtungsverfahren veröffentlicht hat.
Im Zweifel ist es jedoch ratsam, anwaltlichen Rat hinzuzuzie-
hen, da das Verfahren im Detail sehr komplex ist.
Wer an Phase I mangels Markenrecht nicht teilnehmen durfte,
kann vielleicht auf Phase II hoffen, die am 7. Februar 2006
beginnt. Zur Teilnahme berechtigen diesmal auch der Unterneh-
mensname, die Geschäftsbezeichnung, ein Werktitel, die han-
delsrechtliche Firma und der Familienname. Da für jedes die-
ser früheren Rechte unterschiedliche Nachweisdokumente vor-
gelegt werden müssen, sollten die Hinweise der Domain-Regis-
trare exakt beachtet werden; so hat etwa die united-domains
AG eigens ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den Nachwei-
sen veröffentlicht. Man kann an dieser Stelle nur zum wieder-
holten Male warnen, die formalen Hürden der Anmeldung zu un-
terschätzen; wer etwa das Deckblatt nicht als erstes Blatt
verwendet, riskiert, dass der dort aufgedruckte Strichcode
vom Scanner nicht gefunden und somit die Anmeldung zurückge-
wiesen wird. Ebenso versenden die Anmelder ihre Unterlagen
häufig direkt an EURid statt an PwC; wer seinen Fehler erst
bemerkt, wenn die Unterlagen wieder im Briefkasten liegen,
hat oft die 40-Tagesfrist bereits versäumt.
Wie schon für Phase I gilt auch für Phase II: wer teilneh-
men will, sollte seine Wunsch-Domains schon jetzt vormerken,
um sie später automatisiert zur Anmeldung bringen zu lassen
und so die Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen. Gleiches
gilt natürlich auch für die Live-Registrierung, die am 07.
April 2006 beginnt und den Einführungsprozess abschliesst;
Registrare wie die united-domains AG nehmen Vormerkungen ab
sofort entgegen.
(Quelle: www.domain-recht.de)
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