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Telekom-Konkurrenten dürfen Leerrohre nutzen


25.04.2008, Telekom-Konkurrenten dürfen Leerrohre nutzen

Die Telekom muss ihren Konkurrenten Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren, entschied am 23. April 2008 das Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht wies eine Klage der Telekom gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur ab. (DSL)

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