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Vertipper-Domains - Spielzeug für Zocker?


15.12.2005, Vertipper-Domains - Spielzeug für Zocker?

Sie sind das Salz in der Suppe der Zocker: Vertipper-Domains
gehören zu den risikoträchtigsten, aber auch gewinnbringend-
sten Einnahmequellen im Domain-Business. Stone Evans, US-Autor
für das Magazin devshed.com, hat im Selbsttest versucht, ihrem
Geheimnis auf die Spur zu kommen.

Wer aktuelle Entscheidungen von Domain-Schiedsgerichten wie
der Genfer WIPO durchforstet, stösst seit geraumer Zeit selten
auf klassisches Grabbing wie im Fall juliaroberts.com, sondern
fast tagtäglich auf Urteile zu Domain-Namen wie ralhlauren.com,
deutsch-bank.com oder volkswagn.com, sämtlich Schreibfehlerva-
rianten berühmter Marken. Ebenso häufig lautet das Urteil der
WIPO-Schiedsrichter auf Transfer der Domains. Doch die Trauer
der Domain-Inhaber hält sich in Grenzen; ihr einziges Interes-
se gilt nicht der Domain, sondern dem "Traffic", also dem Be-
sucherstrom, den eine solche Domain durch versehentliches Ein-
tippen der Internetnutzer, und sei es auch nur vorübergehend,
mit sich bringt. Flugs ein, zwei Banner mit Werbung geschaltet,
schon zahlt sich die Investition in die Registrierungsgebühr
mehr als aus - und der Pool an Schreibvarianten bekannter Mar-
ken unter verschiedenen Top Level Domains scheint schier uner-
schöpflich. Dan Parisi, berühmt-berüchtigter Domain-Grabber
und häufig in UDRP-Verfahren belangt, soll so mehrere Millio-
nen US-Dollar verdient haben.

Auf nicht ganz so glattes Eis hat sich Stone Evans, Autor des
Buches "Dotcomology - The Science of Making Money Online" be-
geben. Ihm war die Domain bassfishing.com auf einer Visiten-
karte eines Angel-Führers aufgefallen. Am heimischen PC gab er
jedoch versehentlich bashfishing.com ein, und landete statt auf
einer Barsch-Seite auf der Fehler-Seite des Browsers. Doch mit
diesem Vertipper lag er nicht allein: ein Check bei Google er-
gab, dass dort immerhin fast 2.000 Einträge für diesen Recht-
schreibfehler gelistet sind. Evans zögerte nicht lange, regi-
strierte die Domain und verknüpfte sie durch ClickBank.com mit
produktbezogener Pay-per-Click-Werbung. Und jedes Mal, wenn
sich nun ein Internetnutzer vertippt, auf der Seite von Evans
landet und dort das beworbene Produkt erwirbt, fließt ein pro-
zentualer Anteil am Kaufpreis in die Taschen von Evans.

Abschließend sei der fast schon selbstverständliche Hinweis er-
laubt, dass die Registrierung von Vertipper-Domains bekannter
Marken hierzulande üblicherweise nicht mit einer Kommission,
sondern mit einer kostenpflichtigen Abmahnung belohnt wird; wer
sich also die Lizenz zum Gelddrucken erhofft hat, wird spätes-
tens nach der ersten Abmahnung auf den Boden der Realität zu-
rückgeholt. Ausser man zockt ...

(Quelle: www.domain-recht.de)

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