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.eu-Validierung - Wettlauf gegen die Zeit
15.12.2005, .eu-Validierung - Wettlauf gegen die Zeit
Der Wettlauf mit der Zeit hat begonnen: wer seine .eu-Domains
in Phase I der Sunrise Period angemeldet hat, dem bleiben nach
Erhalt einer Bestätigungsmail 40 Tage, seine Rechte nachzuwei-
sen, andernfalls er die Domain wieder verliert. Doch der Teu-
fel steckt im Detail.
Die Sunrise-Regeln unterscheiden streng zwischen der Art des
in der Sunrise Period geltend gemachten Rechts und der hierfür
jeweils erforderlichen Nachweise. Materiell-rechtlich gilt: Wer
sich auf eine nationale Marke mit Wirkung in mindestens einem
der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder dem Benelux Trade Marks Office
berufen kann, hat es vergleichsweise leicht. In diesen Fällen
genügt zum Nachweis der eigenen Rechte die Kopie eines offizi-
ellen Dokuments des zuständigen Markenamtes, aus dem die Regi-
strierung der Marke für den Anmelder der Domain eindeutig her-
vorgeht, wie zum Beispiel die Markenurkunde, ein Erneuerungs-
Zertifikat, offizieller Registerauszug oder ein Auszug aus ei-
ner offiziellen (Online)-Datenbank des zuständigen Markenamtes.
Im Grundsatz gleiches gilt für EU-Gemeinschaftsmarken oder IR-
Marken mit Gültigkeit in mindestens einem der 25 EU-Mitglieds-
staaten; auch hier genügt eine Kopie der Markenurkunde. Etwas
schwieriger ist es bei öffentlichen Einrichtungen; sofern sie
wie ausgewählte Einrichtungen des Bundes nicht auf einer eige-
nen (inzwischen veröffentlichten) Liste des Bundesverwaltungs-
amtes aufgeführt sind, werden entweder ein Auszug aus dem Er-
richtungsgesetz, ein Auszug aus dem Errichtungserlass oder
sonstige Dokumente benötigt, die als Nachweis der Stellung als
öffentliche Einrichtung geeignet sind.
Noch einige allgemeine Vorschriften: Teilnehmer der Sunrise Pe-
riod erhalten je angemeldeter Domain zur Bestätigung eine eMail
von EURid; diese enthält unter Berücksichtigung der Anmelderda-
ten einen Link zu einem .pdf-Dokument, dem so genannten Cover
Sheet. Dieses muss dem Antrag ausgedruckt, ausgefüllt und unter-
zeichnet beigelegt werden. Nicht oft genug wiederholen kann man
den Hinweis, dass die Funktionstüchtigkeit der angegebenen eMail-
Adresse vom Anmelder dringend überwacht werden muss, insbesonde-
re Spam-Filter ausgeschaltet sein sollten, um den Erhalt der
Nachricht sicherzustellen. Sämtliche Rechte sind sodann nicht
gegenüber dem Registrar, sondern gegenüber dem Validation Agent
PwC (PricewaterhouseCoopers) in Brüssel binnen 40 Tagen ab Ein-
gang des Antrages bei EURid in schriftlicher Form nachzuweisen
und dort hin zu senden; eine Fristverlängerung, wie sie Anwälte
nur zu oft in letzter Sekunde beantragen, ist nicht vorgesehen.
Die Einreichung erfolgt zudem unabhängig vom zugeteilten Rang in
der Valididerungsdatenbank, also auch dann, wenn man nicht an
erster Stelle steht. Nur so erhält man sich die Chance auf Zu-
teilung der Domain.
Schließlich noch einige Hinweise: Die Zeit läuft, doch sollte man
beim Nachweis nichts überstürzen. Die formalen Kriterien müssen
präzise eingehalten werden. Man sollte sich den Cover-Letter
genau durchlesen und sich genau daran halten. Wer sich mit
einem Markenrecht um mehrere .eu-Domains beworben hat, also et-
wa Wort-Varianten mit Bindestrich, muss für jede einzelne die-
ser Anmeldungen seine Rechte gesondert nachweisen und an PwC
schicken.
(Quelle: www.domain-recht.de)
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