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Mondpreiswerbung erfüllt Strafbestand


20.03.2008, Mondpreiswerbung erfüllt Strafbestand

Bundestag beschließt Gesetz gegen Mondpreiswerbung und Preisschaukelei
MONDPREISWERBUNG ERFÜLLT AB SOFORT EINEN STRAFTATBESTAND

Jeder Händler der mit unwahren Vorher-Nachher-Preisen wirbt muss
sich nun warm anziehen, denn auf Preislügen, Mondpreiswerbung und Preisschaukelei
stehen jetzt 2 Jahre Gefängnisstrafe. Das hat der Bundestag entschieden:

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html

§ 16 UWG Strafbare Werbung

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots
hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis
von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben (Mondpreise)irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses Gesetz soll den Verbraucher vor unwahren Preisangaben schützen, nachdem
festgestellt wurde, dass fast keine Werbung mehr ohne durchgestrichene Preise veröffentlicht wird
und oft falsche Herstellerpreisangaben oder Statt-Preise gedruckt werden. Auch das Heraufsetzen von Preisen um diese dann zu senken wird künftig mit Gefängnisstrafen geahndet. (Preisschaukelei)

Verbraucherschützer begrüßen das neue Gesetz und
hoffen, dass jeder Verbraucher nun die Möglichkeit nutzt, bei Verdacht von unwahren Preisangaben Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Siehe auch Beiträge von:

ZDF
http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,2338890,00.html

http://morgenmagazin.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,7004114,00.html

Frontal21 - Mondpreiswerbung, was kann ich tun?

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,7165885,00.html

Frontal21 - Falsche Sonderangebote, das Geschäft mit Scheinrabatten
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7165509,00.html

Die Welt

http://wap.welt.de/welt/index/sv-welt/wirtschaft/article1480261/Warum_Teppichhaendler_imme
r_Ausverkauf_haben.xmli

Morgenpost

http://www.morgenpost.de/content/2007/09/02/wirtschaft/919149.html

Channel: Hosting - Von: Verbraucherschützer BLT Bär Lukas Theissen