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Überwachung von Autofahrern verstößt gegen Grundrechte
11.03.2008, Überwachung von Autofahrern verstößt gegen Grundrechte
In den beiden Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Landesregierungen Polizeigesetze erlassen, wonach die Ermittlungsbehörden ohne Verdachtsmomente automatisch die Kennzeichen von Autos überwachen und abspeichern dürfen. Diese Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.
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