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Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchung weitgehend


27.02.2008, Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchung weitgehend

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht auf Grundrecht ein.

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