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Sedo informiert: Welche Steuerrichtlinien gelten bei Domainverkäufen?
19.10.2005, Sedo informiert: Welche Steuerrichtlinien gelten bei Domainverkäufen?
(Köln, 19.10.2005) Viele Besitzer von Domains (Internetadressen) wissen
nicht, dass bei Verkauf oder Vermarktung ihrer Domains Umsatz- und
Ertragssteuern anfallen können. Wer tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt
von mehreren Faktoren ab.
Die weltweit führende Domainhandelsbörse Sedo.de informiert über die
wichtigsten Regeln:
- Unternehmer sind in den meisten Fällen verpflichtet, sowohl
Ertragssteuern (Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer)
als auch Umsatzsteuer auf die erzielten Einnahmen abzuführen. Dies gilt
für alle Einnahmen aus Verkauf, Verpachtung und Parking von Domains.
- Kommt der Verkäufer aus Deutschland und der Käufer aus einem Land
außerhalb der EU, entfällt die Umsatzsteuerpflicht.
Innerhalb der EU greifen unterschiedliche Regelungen.
- Privatpersonen müssen weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer
entrichten. Hier sollte jedoch die Spekulationsfrist beachtet werden.
Zusätzlich haben die Finanzämter einen Ermessensspielraum, um zu
beurteilen, ob jemand tatsächlich privat oder als gewerblicher Händler
auftritt.
Wer beispielsweise über 100 Domains jährlich verkauft, wird sich der
Steuerpflicht kaum entziehen können.
Weitere detaillierte Informationen gibt es unter:
http://www.sedo.de/presse/Domainverkaeufe.pdf
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