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Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig


07.02.2008, Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig

Telefonsex ist nicht sittenwidrig. Das Entgelt für diese Dienstleistung muss deshalb gezahlt werden. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden. (Rechtsstreitigkeiten)

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