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Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig
07.02.2008, Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig
Telefonsex ist nicht sittenwidrig. Das Entgelt für diese Dienstleistung muss deshalb gezahlt werden. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden. (Rechtsstreitigkeiten)
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