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Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Tür...


18.04.2024, Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen

Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert. (Abus, Verbraucherschutz)

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