Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

Bundesnetzagentur: Preisminderung für schlechtes Internet kaum genutzt


23.12.2023, Bundesnetzagentur: Preisminderung für schlechtes Internet kaum genutzt

Nutzer haben seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter, wenn die Bandbreite nicht gut genug ist. (Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz)

Channel: Internet - Mehr zu diesem Thema