Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen
Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz
05.12.2007, Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
Channel: Internet - Mehr zu diesem Thema