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Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz


05.12.2007, Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz

Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.

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