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Später Sieg für den "Blauen Engel": Marlene Dietrich gewinnt Domain-St...
05.12.2007, Später Sieg für den "Blauen Engel": Marlene Dietrich gewinnt Domain-Streit
(Genf/Starnberg) Nach den US Schauspielern Marlon Brando, Julia Roberts und Tom Cruise hat nun auch der deutsche Filmstar Marlene Dietrich ihren Domain-Namen marlenedietrich.com zurück gewonnen: Wie das Online-Magazin www.domain-recht.de berichtet, konnte sich die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München mehr als 15 Jahre nach
dem Tod der als "Blauer Engel" weltberühmt gewordenen Schauspielerin
vor einem Genfer UN-Schiedsgericht mit Erfolg gegen einen mutmaßlichen südafrikanischen Domain-Spekulanten durchsetzen.
Am 3. September 2007 hatte die Marlene Dietrich Collection GmbH, die den umfangreichen Nachlass der "Dietrich" mitverwaltet, beim Genfer Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) Klage gegen den Südafrikaner Johan Duplesis Du Plesis eingereicht.
Du Plesis hatte am 21. Dezember 2004 die Domain marlenedietrich.com für sich registriert, jedoch vorerst nicht genutzt. Im August 2007 war er daraufhin von der Klägerin abgemahnt und zur Übertragung der Domain aufgefordert worden, kam dem jedoch nicht nach. Unter Berufung auf eine Verletzung ihrer Rechte an der in Deutschland eingetragenen Wortmarke "MARLENE DIETRICH" begehrte die Klägerin nun die Anordnung der Übertragung der Domain durch das Gericht, und warf Du Plesis vor, die Domain böswillig zu nutzen. Zum Beweis verwies man unter anderem auf eine eMail an einen Enkel von Marlene Dietrich, in welcher Du Plesis für die Domain Zahlung von umgerechnet knapp EUR 10.000 gefordert haben soll.
In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12. November 2007 folgte das mit drei Richtern besetzte WIPO-Gericht dem Antrag der Klägerin und ordnete die Übertragung der Domain marlenedietrich.com an. Einen Seitenhieb konnte sich das Gericht allerdings nicht verkneifen. So ergab sich die Böswilligkeit von Du Plesis, der sich gegen die Klage nicht verteidigt hatte, gerade nicht aus dem vermeintlichen Verkaufsangebot, da es sich dabei lediglich um eine Antwort von Du Plesis auf eine vorangegangene, dem Gericht aber nicht vorgelegte Anfrage der Klägerin gehandelt hat. Dennoch urteilte das Gericht, dass der Name von Marlene Dietrich weltbekannt sei, dies dem Kläger bei der Registrierung höchstwahrscheinlich bekannt war, er sich gerade deshalb einen Wert von dieser Domain versprach und ihm klar sein musste, dass jeder andere als die Klägerin mit der Nutzung dieser Domain fremde Rechte verletzt.
Mit dieser Entscheidung setzt das Schiedsgericht die Reihe seiner Entscheidung zu Gunsten von Prominenten, deren Name von Dritten unberechtigt als Internetadresse registriert worden waren, fort. "Finger weg von Prominenten-Namen", rät daher Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt bei www.domain-recht.de. "Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain
unter den Nagel reißen, kann dies eine Verletzung des Namensrechts
darstellen".
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