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Minderungsrecht: Weiter kein echter Anspruch bei zu niedriger Datenrate


28.01.2022, Minderungsrecht: Weiter kein echter Anspruch bei zu niedriger Datenrate

Wer seinem Provider mit 30 Messungen nachweist, dass die Datenrate viel zu niedrig ist, kann dennoch mit ein paar Euro abgespeist werden. (Bundesnetzagentur, Telekom)

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