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EU-Gesetzentwurf bedroht Open Source-Nutzer


03.08.2005, EU-Gesetzentwurf bedroht Open Source-Nutzer

Kommission will bei Urheberrechtsverstößen bei Software Klagen gegen Anwender zulassen

Ein neuer Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission soll beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzung bei Software auch Klagen gegen die Anwender erlauben. Neben dem Verursacher würden damit Unternehmen, die sich anhand ihrer Lizenzen in Sicherheit wiegen, ins Schussfeld geraten. Das berichtete das britische Branchenmagazin 'ZDNet UK'.

Sollte die "Direktive des Europäischen Parlaments und des Rates zur Strafverfolgung bei Urheberrechtsverstößen" Gültigkeit erlangen, könnte SCO beispielsweise Klage gegen jedes europäische Unternehmen einreichen, das Linux im Firmennetz einsetzt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kämen auf die betroffenen Firmen Ausgaben für Anwälte und eine Unsicherheit über die weitere Nutzbarkeit der Programme zu. Durch einstweilige Verfügungen könnte die Verwendung der umstrittenen Software sogar kurzfristig gestoppt werden.

Ein entsprechendes Gesetz würde es Software-Unternehmen vor allem ermöglichen, gegen Open Source-Anwendungen vorzugehen. Wenn in dem Bereich Urheberrechtsverletzungen auftauchen, sind die Verursacher teilweise schwer auszumachen, da die Applikationen von jedem User verändert werden können.

Urheberrechtsanwalt Paul Stevens sieht jedoch keine größere Gefahr, dass Klagen gegen Anwender zum üblichen Vorgehen gehören werden. Rechteinhaber wollen sich in der Regel die Kontrolle über ihre Software sichern, um den geschäftlichen Erfolg ihres Produktes zu garantieren. Niemand wolle jedoch Geschäftspartner haben, von denen man vorher verklagt wurde, so Stevens. (ck)

(Quelle: www.de.internet.com)

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