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Strom: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge


11.02.2021, Strom: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge

Die Bundesnetzagentur verlangt 250.000 Euro Bußgeld von einem Energieversorger. Dieser hatte Betroffenen Verträge arglistig untergeschoben. (Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz)

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