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.eu Registrierungen können ab sofort von Akkreditierten Registrars...


30.06.2005, .eu Registrierungen können ab sofort von Akkreditierten Registrars...

.eu Registrierungen können ab sofort von Akkreditierten Registrars angenommen werden.

".EU Domain Anmeldungen können ab sofort offiziell eingereicht werden. EuroDNS einer der führenden Europäischen Domainanbieter ist bereits von der .eu Registrierungsstelle offiziell akkreditiert worden, und nimmt für .eu Anmeldungen entgegen." Antragsteller für .eu sollten bedenken, dass die Domains nach der "First Come First Served" Methode vergeben werden, dass heisst wer zuerst kommt mahlt auch zuerst. Ihre Anmeldung und Zahlung gibt also die Position an, an welcher Ihre Wunschdomain an die offizielle .eu Registrierungsstelle übermittelt werden.
".EU Domainanmeldungen können nun offiziell eingereicht werden, dank der Zustimmung und Akkreditierung der .EU Registrars von EURid, der zuständigen Registrierungsstelle. EuroDNS www.eurodns.com der führende in Luxembourg ansässige Registrar für Domainnamen ist einer der ersten offiziell akkreditierten .EU Registrare der bereits .EU Anmeldungen erfolgreich entgegen nimmt.
Obwohl die Tatsächliche Registrierung für die Sunrise Periode nicht for November 2005 zu erwarten ist, und Anfang 2006 die uneingeschränkte Registrierung statt findet, sollte die Einreichung der Interessenten bereits jetzt statt finden damit man nicht durch eine evtl. Verspätung das nachsehen hat. Die bei der EURid angewendete First Come First Served Methode zwingt die Domainhaber regelrecht Ihre Interessen an den gewünschten Domains frühst möglich durch eine Anmeldung bei einem Akkreditierten .eu Registrar zu sichern. Denn nur durch eine Anmeldung und Zahlung der entsprechenden Gebühr sichert man sich seinen Platz frühst möglich.

Ein Bewerber für eine \' eu \' Domain, ob während der Sunrise Periode oder später in der freien Registrierung (Landrush), muß den geographischen Anforderungen entsprechen, die auf alle eu Domain Namenhalter anwendbar sind. \' eu \' Domain Bewerber müssen Firmen, Organisationen oder Privatleute sein, die nachweislich eine gemeldete Adresse, Niederlassung, Hauptverwaltung oder Hauptgeschäftssitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben. Einzelpersonen - natürliche Personen - Einwohner innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, sind auch berechtigt, \' eu \' Domains zu beantragen.

Antragsteller die nicht Ihre direkte Verbindung zu Europa nachweisen können werden nicht berücksichtig! Sie werden einen entsprechenden Europäischen Kontakt finden müssen für Ihre Domain.
Die Sunrise Periode erlaubt denjenigen mit besonderen Rechten an Wörtern, z.B. Markeninhabern, die ensprechenden Wörter als Domains zu registrieren bevor andere zum Zuge kommen.
Die Sunrise Periode besteht aus 2 Phasen von jeweils zwei Monaten. Eine spezielle Bearbeitungsgebühr wird für das Auswerten einer Sunrise Periode verlangt. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Kategorie des Bewerbers ab.

Sunrise Phase 1 -
Wärend der Sunrise 1 können Anträge für Domains nur gestellt werden, die dem vollen Namen eines Antragsstellers entsprechen oder das Akronym, durch das die Einrichtung oder Gegend bekannt ist.
Damit ist gemeint, der Name den das Unternehmen, Gegend, Land oder eine Einrichtung trägt. Zum Beispiel könnte das eine Stadt wie Frankfurt sein, hier wäre der Antragsteller die Stadtverwaltung. Ein weiteres Beispiel wäre die "Deutsche Bahn", die Deutsche Bahn hätte das Recht auf die Domains wie deutsche-bahn.eu, deutschebahn.eu, db.eu und d-b.eu.

Auch Registrierte Marken nach Nationalem Recht und Europäischem Recht sind während der ersten Sunrise Periode erlaubt. So sollten Inhaber von Marken, Ihre exakt lautenden Marken als .eu Domain sichern. Nur bereits zugeteilte Marken sind zur Domainregistrierung zugelassen.

Wärend der Sunrise Phase 2, können Anträge für Domainnamen auch gestellt werden, die GENAU \'anderen vorrangigen Rechten entsprechen, die unter dem Recht des Mitgliedsstaates geschützt sind, in dem sie gehalten werden.

Anderer vorrangige Rechte schließen Firmennamen oder Handelsnamen ein (Die Domainnamen müssen in direkter Verbindung stehen mit Unternehmen welche in einem Mitgliedsland der Europäischen Union registriert sind). Erlaubt sind auch Domains, die einen genau unterscheidbaren Titel einer geschützten literarischer und künstlerischer Arbeit beschreiben, sowie nicht registrierte eingetragene Warenzeichen (eine genaue Beschreibung steht von EURid noch aus), können während Sunrise 2 beantragen werden.

Sollten Sie sich unsicher sein, in welche Klasse Sie oder Ihre zu registrierenden Domains gehören können Sie sich gerne vertauensvoll an den Support von EuroDNS wenden oder noch besser konsultieren Sie einen Markenanwalt Ihres Vertrauen.

Weitere Infos unter:
Website: http://www.eurodns.com
Telefon: +49-1805-236-275
Email: info@eurodns.com

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