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Urheberrechtsschutz darf Datenschutz nicht aushebeln


19.07.2007, Urheberrechtsschutz darf Datenschutz nicht aushebeln

In einem Verfahren zwischen dem Verband der spanischen Musikproduzenten (Promusicae) und dem Telekomkonzern Telefonica hat Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, erklärt, dass es keine europäische Rechtsgrundlage für die Herausgabe personenbezogener Daten an Rechteinhaber gibt. Solche Daten dürfen nach ihrer Auffassung wenn überhaupt nur an staatliche Ermittlungsbehörden weitergegeben werden. (Urheberrecht)

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