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IT-Planungsrat: Hardware darf keine "schadenstiftende Software" haben
19.03.2016, IT-Planungsrat: Hardware darf keine "schadenstiftende Software" haben
Der IT-Planungsrat hat neue Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware veröffentlicht. Hersteller müssen nun versichern, dass ihre Geräte keine "Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten" haben. (Verschlüsselung, Netzwerk)
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