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Smartphone: Bundesverwaltungsgericht verteidigt Rundfunkbeitrag


18.03.2016, Smartphone: Bundesverwaltungsgericht verteidigt Rundfunkbeitrag

Das Bundesverwaltungsgericht hat wie erwartet die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags verteidigt. Der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, sei in Zeiten des Smartphones mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich zu erbringen. (Rundfunkbeitrag, Internet)

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