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Oberlandesgericht: Youtube kann durch Gema in Störerhaftung genommen we...


03.07.2015, Oberlandesgericht: Youtube kann durch Gema in Störerhaftung genommen werden

Youtube muss laut dem Oberlandesgericht Hamburg illegale Videos nach einem Hinweis sofort sperren und Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Was das konkret bedeutet, ist noch unklar. (Gema, Urheberrecht)

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