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Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren
24.06.2015, Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren
Radiomusik im Wartezimmer einer Arztpraxis wird nicht öffentlich vorgeführt und ist bei der Gema nicht vergütungspflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - mit weitreichenden Folgen. (Gema, Musik)
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