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Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren


19.06.2015, Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren

Radiomusik im Wartezimmer einer Arztpraxis wird nicht öffentlich vorgeführt und ist bei der Gema nicht vergütungspflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - mit weitreichenden Folgen. (Gema, Musik)

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