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Verwaltungsgericht Köln: Kein vierter Mobilfunkbetreiber in Deutschland
30.04.2015, Verwaltungsgericht Köln: Kein vierter Mobilfunkbetreiber in Deutschland
Liquid Broadband kann das Versteigerungsverfahren der Bundesnetzagentur nicht verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hat alle Argumente für ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland abgewiesen. (Netzpolitik, Mobilfunk)
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