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Störerhaftung: Medienanstalt stellt keinen Missbrauch bei freien WLANs ...


18.03.2015, Störerhaftung: Medienanstalt stellt keinen Missbrauch bei freien WLANs fest

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat bei offenen Funknetzen "keinen Missbrauch" durch die Nutzer beobachtet, der eine Einschränkung des Zugangs oder eine verschärfte Überwachung von Hotspots rechtfertigen könnte. Ein Gesetzentwurf zur Störerhaftung schade mehr, als er nütze. (Internet, WLAN)

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