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Finanzbehörden verstärken Überprüfung bei Online-Auktionen
11.05.2005, Finanzbehörden verstärken Überprüfung bei Online-Auktionen
eBay muss persönliche Daten der Verkäufer preisgegeben
Steuerfahnder nehmen Händler im Internet verstärkt ins Visier, die bei Online-Auktionshäusern in großem Stil Waren verkaufen, ohne Umsätze oder Gewinne ordnungsgemäß zu versteuern. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Focus-Money' berichtet, müssen laut Verfügung der Oberfinanzdirektion München (Az. S 0230 - 32 St 313) Auktionshäuser wie eBay jetzt auf schriftliche Anfrage der Fahnder persönliche Daten solcher "Powerseller" und Shop-Inhaber preisgeben.
Wer den Fahndern ins Netz geht, muss je nach Höhe der hinterzogenen Steuern mit erheblichen Strafen rechnen. Betroffene können nur durch rechtzeitige Selbstanzeige straffrei bleiben. (as)
(Quelle: www.de.internet.com)
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