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Offene Funknetze: Freifunker haben laut Gericht das Providerprivileg


16.01.2015, Offene Funknetze: Freifunker haben laut Gericht das Providerprivileg

Die Freifunker haben einen juristischen Erfolg gegen die Störerhaftung für offene WLANs erzielt. Die Filmindustrie trägt die Kosten der Gegenklage. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist davon überzeugt, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt. (Internet, WLAN)

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