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BGH-Urteil: Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden


12.12.2014, BGH-Urteil: Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden

Im Streit zwischen Adobe und Usedsoft hat der Bundesgerichtshof eine Revision abgewiesen. Die Richter haben dabei festgestellt, dass gebrauchte Software auch dann einzeln verkauft werden darf, wenn sie zuvor als Volumenlizenz erworben wurde. (Foto, Adobe)

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