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Landgericht Köln: Einstweilige Verfügung zensiert Google Autocomplete


04.12.2014, Landgericht Köln: Einstweilige Verfügung zensiert Google Autocomplete

Wieder verklagt ein Unternehmen Googles Autocomplete, weil der Firmenname von vielen Internetnutzern mit "Betrug" kombiniert wurde. Das Landgericht Köln hat Google mit einer einstweiligen Verfügung verboten, dies anzuzeigen, selbst wenn bereits der Firmenname mit einem "B" kombiniert wird. (Suchmaschine, Tauschbörse)

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