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.eu (dotEU) - EURid ernennt Streitschlichter


28.04.2005, .eu (dotEU) - EURid ernennt Streitschlichter

EURid, Verwalter der europaeischen Top Level Domain .eu (dotEU), hat das in Prag ansaessige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik zum aussergerichtlichen Streitschlichter fuer Streitigkeiten um .eu-Domains berufen.

Das tschechische Schiedsgericht, dessen Auswahl selbst fuer Experten einigermassen ueberraschend kam, wurde schon im Jahr 1949 gegruendet und ist seither als unabhaengiges, gemeinnuetziges Organ fuer die Entscheidung von Vermoegensstreitigkeiten taetig. Erste Erfahrungen in Sachen Domain-Namen konnte das Gericht als Streitschlichter fuer Auseinandersetzungen unterhalb des Landeskuerzels .cz sammeln. Das Gericht ist mit IP- und IT-Experten aus ganz Europa besetzt, die technisches Know-How und juristischen Sachverstand garantieren; auch aus Deutschland sollen einige der Neuschiedsrichter kommen. Dass die tschechische Domain-Verwaltungsstelle CZ NIC assoziiertes Mitglied von EURid ist, duerfte auch nicht wirklich schaedlich fuer die Wahl gewesen sein.

Aktuell arbeitet das Gericht an der Erstellung der Schiedsgerichtsregelung einschliesslich der Verfahrensordnung; unterstuetzend herangezogen werden dabei die Vorgaben der EU-Kommission und Empfehlungen der World Intellectual Property Organisation (WIPO), die als UDRP-Schiedsgericht auf Erfahrung in zahlreichen Domain-Streitigkeiten zurueckblicken kann. Da nach den Public Policy Rules das Verfahren jeweils in der Landessprache des Domain-Inhabers durchzufuehren ist, gibt es bei 20 offiziellen EU-Sprachen noch reichlich Arbeit fuer das Gericht, bevor es seine eigentliche Taetigkeit aufnimmt; nach dem aktuellen Zeitplan soll aber auch dieser Schritt voraussichtlich bis September abgeschlossen sein. Sie werden dann der EU-Kommission zugeleitet und mindestens zwei Monate vor Beginn der Sunrise Period veroeffentlicht. Erst danach steht auch fest, welche Kosten vor dem Schiedsgericht anfallen. Derzeit arbeitet das Gericht - wie in Deutschland - auf Basis vom Gegen-standswerten, welche bei Domain-Namen jedoch regelmaessig sehr schwierig zu bestimmen sind.

Unterdessen warnt EURid in einer weltweit beachteten Presseerklaerung nochmals eindringlich vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten. Zahlreiche Betrueger versuchen unveraendert, mit kostenpflichtigen Vormerkangeboten fuer .eu-Domains Geld zu machen. Nach wie vor ist aber die verbindliche Registrierung von .eu-Domains nicht moeglich. Sollte es also wirklich noch Leser geben, die es noch nicht gehoert haben: Finger weg von kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten!

(Quelle: www.domain-recht.de)

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