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OLG-Dresden bestätigt Verbot von Online-Videorekordern


16.04.2007, OLG-Dresden bestätigt Verbot von Online-Videorekordern

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Dresden Ende 2006 im Fall RTL gegen Shift-TV das Verbot von Online-Videorekordern bestätigt. Internet-Angebote zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen für den späteren Abruf verstoßen demnach gegen das urheberrechtlich geschützte Senderecht.

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