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Landgericht Hamburg: Sharehoster haftet auch bei Unkenntnis
11.10.2014, Landgericht Hamburg: Sharehoster haftet auch bei Unkenntnis
Auch wenn eine E-Mail im System hängenbleibt, gilt ein Sharehoster als benachrichtigt und muss die Urheberrechtsverletzung beenden. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden. (Internet, Politik/Recht)
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