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Landgericht Berlin: Google darf E-Mail-Support nicht verweigern
14.09.2014, Landgericht Berlin: Google darf E-Mail-Support nicht verweigern
Google gibt in seinem Impressum die Kundendienst-Adresse support-de@google.com an. Doch wer eine E-Mail dahin schreibt, bekommt keine sinnvolle Antwort. Das muss nun aufhören, hat das Landgericht Berlin entschieden. (Google, Verbraucherschutz)
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