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Verbraucherzentrale: Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren


02.09.2014, Verbraucherzentrale: Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren

Der Beitragsservice von ARD und ZDF wird alle Bürger anschreiben. Wer nicht reagiert, wird zwangsangemeldet. Verbraucherschützer raten, zu reagieren. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückgeholt werden. (GEZ, Computer)

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