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Verbraucherzentrale: Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren
01.09.2014, Verbraucherzentrale: Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren
Der Beitragsservice von ARD und ZDF wird alle Bürger anschreiben. Wer nicht reagiert, wird zwangsangemeldet. Verbraucherschützer raten, zu reagieren. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückgeholt werden. (GEZ, Computer)
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